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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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der Fa. Jester Tours GbR, Inhaber: Andrea Hahn, Hans Heim.
Die nachfolgenden Bedingungen, regeln das Rechtsverhältnis für alle Mountainbike-Touren und Reiseverträge zwischen den Kunden und Jester-Tours und ergänzen die reiserechtlichen Vorschriften der §§ 651a BGB ff.
1. Abschluss des Reisevertrages:
 1.1. Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang verbindlich, d.h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt und der schriftlichen Reisebestätigung von Jester-Tours. Werden mehrere Reiseteilnehmer angemeldet, so hat der Anmelder für alle vertraglichen Verpflichtungen der in der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmer einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Jester-Tours zu-stande. Der Reiseanmelder erhält von Jester-Tours eine schriftliche Reisebestätigung.
1.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Jester-Tours nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reise-vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseaus-schreibung stehen.
2. Zahlung des Reisepreises / Anzahlung:
 2.1. Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung des Sicherungsscheins werden 20% des Reisepreises als Anzahlung, welche auf den Reisepreis angerechnet wird, sofort fällig. Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert.
 2.2. Geht der Anzahlungsbetrag nicht spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Buchungsbestätigung ein und wird auch auf nochmalige Nachfristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist Jester-Tours berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird Jester-Tours, die gemäß Ziff. 3 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
 2.3 Der vollständige Reisepreis bzw. der Restbetrag auf den Reise-preis muss spätestens 4 Wochen vor Reisetermin gezahlt sein.
 2.4 Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 4 Wochen liegen – ist der Reisepreis in voller Höhe spätestens 10 Tage vor Reisetermin an Jester-Tours zu zahlen.
 2.5 Bei nicht erfolgtem vollständigem Zahlungseingang bis 5 Werk-tage vor Reiseantritt ist kein Versand der Originalunterlagen mög-lich. Ohne Zahlungsnachweis kann Jester Tours die Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen verweigern.
 2.6. Sämtliche Zahlungen, auch Anzahlungen, können mit befrei-ender Wirkung nur an Jester-Tours geleistet werden
3. Rücktritt
 3.1 Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers – Dieser sollte im Inte-resse des Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklä-rung bei Jester-Tours oder bei der Buchungsstelle. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) pauschalierten Rück-trittskosten betragen bei unseren Mountain-Bike Touren pro Person in Prozenten des Reisepreises:
 a) für Individual-, Pauschalreisen:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20%
- ab dem 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 25%
- ab dem 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 30%
- ab dem 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 50%
- ab dem 6. bis 1. Tag vor Reisebeginn: 60%
- am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise: 75% des Reisepreises,
b) für Gruppenreisen:
 Rücktritt von Gruppenbuchungen , auch Teilstornos ab 10 Reiseteil-nehmer unterliegen gesonderten Konditionen:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 15%
- ab dem 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 30%
- ab dem 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40%
- ab dem 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 50%
- ab dem 6. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 60%
- am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise: 75%
c) die Mindestkosten bei Rücktritt betragen 50 EUR pro Person, unabhängig vom Zeitpunkt
des Rück-tritts und der Art der Reise. Die vorgenannte Staffelung findet ledig-lich Anwendung
bei Rücktrittskosten, die den Betrag von 50 EUR übersteigen.
 3.2. Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten Auf-wendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reise-leistung berücksichtigt. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
 3.3. Richtet sich die Höhe des Reisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Appartement usw.) und tritt einer der mit dem Stornierenden angemeldeter Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungs-zahl neu.
 3.4. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzugeben.
 3.5. Aufwendungen des Reiseteilnehmers wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
 3.6. Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteil-nehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.
 3.7 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonder-te Regelungen festgelegt sind.
 3.8. Rücktritt seitens des Veranstalters – Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter be-rechtigt, die Reise bis 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reiseteilnehmer den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
4. Versicherungen
 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer solchen Versicherung und legen jeder Reisebestäti-gung entsprechende Versicherungsunterlagen bei.
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
 5.1. Der Reiseteilnehmer hat sorgfältig auf die in den Katalogen gegebenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmun-gen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen zu achten.
 5.2. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachtei-le, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Jester-Tours entstanden sind.
6. Haftung
 Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
 7.1. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonderver-mögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage-erhebung nicht bekannt ist.
 7.2. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung. Auf sämtliche Rechtsbeziehungen der Beteiligten findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
8. Salvatorische Klausel
 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht be-rührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartei-en gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
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| News - 13.02.2008 |
News - 01.01.2008 |
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